Mit Inkrafttreten am 1. Mai hat Nordrhein-Westfalen nun das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Damit sollen Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen geschützt werden. Mit dem Gesetz hat die Landesregierung zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und konkrete Maßnahmen formuliert.
Die bekannt geworden Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dringend verstärken müssen. Mit dem Kinderschutzgesetz sorgen wir für bessere Kooperation, einheitliche Mindeststandards und eine fortlaufende Qualitätsentwicklung vor Ort. Dafür wurde das Landeskriminalamt nicht nur personell aufgestockt, sondern auch mit modernsten Mitteln und Räumlichkeiten ausgestattet, um die Täterverfolgung so effektiv wie möglich zu gestalten.
Die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking, hat uns im Rahmen eines Besuch des Kinder- und Jugendtreffs Hillerheide umfassend über das Thema informiert: „Für uns ist Kinderschutz ein zentrales Anliegen. Wir nehmen unsere Verantwortung in diesem Bereich sehr ernst. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement in diesem Prozess“.
Mir ist dabei besonders wichtig, dass wir als Gesellschaft die Aufgabe haben, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben!